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Kundenerfahrung: APL Logistics
Pressemitteilung
Vermeiden Sie USt.-Probleme!
Nach verschiedenen Übergangsfristen wird die Zollbehörde ab dem 1. Dezember 2011 definitiv die 150-Tage-Regelung anwenden. Ausfuhranmeldungen, die 150 Tage nach Eingang nicht abgefertigt sind, werden unwiderruflich außer Kraft gesetzt. Sie müssen dann im Prinzip nachträglich USt. bezahlen.
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