EINFACH UND PROBLEMLOS ÜBER ROTTERDAM UND AMSTERDAM EXPORTIEREN

ECS in Europa

Export Control System: Europäische Verpflichtung

Mit dem Export Control System – kurz ECS genannt – möchte die Europäische Union ihre Außengrenzen besser überwachen und den Binnenmarkt stärken. Als Exporteur oder Spediteur sind Sie seit dem 1. Juli 2009 in jedem EU-Land dazu verpflichtet, Ihre Ausfuhranmeldungen elektronisch zu übermitteln. Hundertfünfzig Tage danach müssen die Güter auch tatsächlich die EU verlassen haben. Die Zollbehörde kontrolliert in den Häfen, ob dies tatsächlich geschieht.

In jedem Land führt die Zollbehörde diese ECS-Kontrollen auf ihre eigene Art durch. Das Ergebnis ist jedoch überall das gleiche. Sobald feststeht, dass Ihre Güter die EU verlassen haben, erhalten Sie als Exporteur oder Spediteur direkt von der Zollbehörde eine Ausgangsbestätigung. Damit ist Ihre Ausfuhranmeldung abgefertigt und korrekt für Ihre Unterlagen verarbeitet. Ohne eine Ausgangsbestätigung läufen Sie Gefahr viel Nachforschungen anstellen zu müssen, um die Ausfuhr doch noch beweisen zu können oder müssen eventuell mit einer USt-Nachforderung rechnen.