EINFACH UND PROBLEMLOS ÜBER ROTTERDAM UND AMSTERDAM EXPORTIEREN

ECS in den Niederlanden

Das Europäische Export Control System (ECS) sorgt auch in den Niederlanden dafür, dass Ihr Export immer mit einer elektronischen Ausfuhranmeldung beginnt.In den Häfen kontrolliert die Zollbehörde anschließend, ob die Güter tatsächlich die EU verlässen.In den niederländischen Häfen bringt dies seit dem 31. Januar 2010 zwei zusätzliche Zollverpflichtungen mit sich:

  • Sobald die Ladung aus dem Hinterland auf dem Seeterminal eintrifft, muss das Terminal eine elektronische Gestellung einreichen.
  • Sobald das Schiff mit der Ladung den Hafen verlässt, muss die Reederei/Schifffahrtsagentur ein elektronisches Ausfuhrmanifest einreichen. 

Nach Empfang der Gestellung und des Ausfuhrmanifests, schickt die Zollbehörde Ihnen als Exporteur/Spediteur direkt eine Ausgangsbestätigung.Damit ist Ihre Ausfuhranmeldung abgefertigt und korrekt für Ihre Unterlagen verarbeitet.