1. Mai 2016: Einführung neuer europäischer Zollkodex

Portbase passt Dienstleistung automatisch an
1. Mai 2016: Einführung neuer europäischer Zollkodex   

Am 1. Mai 2016 ist der neue europäische Zollkodex – offiziell Unions-Zollkodex (UZK) oder Union Customs Code (UCC) – in Kraft getreten. Dieser UZK hat Folgen für alle Unternehmen, die in die Europäische Union importieren und/oder aus ihr exportieren. Die Einführung geschieht nach und nach bis 2020. Portbase sorgt dafür, dass die Dienste im Port Community System, wenn nötig, automatisch für Sie angepasst werden. Die ersten Änderungen:

Anpassung in den Diensten Notification Local Clearance und Notification Bonded Warehouse
In den Diensten Notification Local Clearance und Notification Bonded Warehouse ändern sich die Genehmigungstypen. Die Genehmigungstypen C, D und E verfallen. Der neue Genehmigungstyp U (privates Zolllager) kommt hinzu. Die alten und der neue Genehmigungstyp werden jedoch bis 2019 nebeneinander existieren. Ab Ende dieser Woche ist der neue Genehmigungstyp U verfügbar.

Änderung im Dienst Cargo Declaration Status Report
Im neuen Zollkodex wird die Abschreibungsfrist für summarische Zollanmeldungen von 45 auf 90 Tage verlängert. In unserem Dienst Cargo Declaration Status Report bedeutet dies, dass Unternehmen 30 (bislang 20) und 60 Tage (bislang 35) nach Ankunft eines Schiffs automatisch eine Mitteilung über noch offene Anmeldungen bekommen. Die Abschreibungsfrist von 90 Tagen gilt auch für alle summarischen Zollanmeldungen, die Sie vor dem 1. Mai eingereicht haben. Die Abschreibungsfrist wird für diese Anmeldungen am 1. Mai automatisch auf 90 Tage verlängert.

Geänderte Angabe Wiederausfuhr in Notification Export Documentation
Bislang war die Angabe Wiederausfuhr nicht verpflichtet und es reichte aus, bei der Wiederausfuhr von Nicht-EU-Gütern ein T1-Dokument zu erstellen. Diese Situation hat sich am 1. Mai verändert. Sie erstellen jetzt für diese Fälle im Export Control System (ECS) eine Anmeldung Wiederausfuhr „EX A“. In unserem Dienst Notification Export Documentation können Sie diese Güter anschließend mit dem Code „EX“ beim Terminal voranmelden. Das Ausfuhrmanifest der Reederei schließt dann Ihre Anmeldung Wiederausfuhr ab.

Achtung! Sie können sich aus Gründen der Verantwortlichkeiten während des Transportes dafür entscheiden, ein T1-Dokument zu erstellen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, melden Sie Ihre Güter in unserem Dienst Notification Export Documentation nur mit dem Code „RT1“ vor. Es ist dann nicht notwendig Ihr „EX A“-Zolldokument zu registrieren. Das T1-Dokument ist abgeschlossen, sobald das Containerterminal Ihre Sendung erhalten und das T1-Dokument bei der Zollbehörde abgemeldet hat.