Ladung aus der EU ausführen? Neue Zollvorschriften sind auf dem Weg!

Die niederländische Zollbehörde stellt aufgrund europäischer Vorschriften auf ein neues System für die Erfassung von Waren, die die EU verlassen, um. Die Niederlande müssen als EU-Mitgliedsstaat spätestens Ende November 2023 den Anforderungen des Automated Export System (AES) genügen. Inzwischen hat die Zollbehörde begonnen, sich mit der Wirtschaft über die Implementierung auszutauschen.

AES ist ein landesweites Projekt mit Auswirkungen auf alle Marktparteien, die an Exportwarenströmen beteiligt sind, also auch solche außerhalb des maritimen Sektors. In den niederländischen Häfen müssen sich nicht nur Stauer und Schifffahrtsagenturen, sondern auch Spediteure und Transporteure auf eine andere Arbeitsweise einstellen. Portbase macht es der Community so einfach wie möglich, die neuen Zollvorschriften zu erfüllen.

Mehr Zugriff auf Exportwaren

Die Einführung von AES ist eine Folge des Unionszollkodex (UZK) aus dem Jahr 2016, erklärt Michel Zijderveld, Implementierungsmanager AES Export bei der niederländischen Zollbehörde. Darin ist die weitere Digitalisierung von Zollprozessen ein wichtiger Punkt. „AES ist der Nachfolger von ECS und führt zu einer Reihe von Verschärfungen. Aus Sicherheitsgesichtspunkten möchten wir als Zollbehörde mehr Zugriff auf Waren, die die EU verlassen. Ein aktuelles Beispiel ist die Möglichkeit, die Einhaltung von Sanktionen durchsetzen zu können.“

Ausfuhr, Wiederausfuhr und Ausgang

Der Implementierungsmanager erklärt den Unterschied zwischen „Ausfuhr“ (die Ausfuhranmeldung), „Wiederausfuhr“ (die Anmeldung zur Wiederausfuhr) und „Ausgang“ (die Kontrolle, dass die Waren tatsächlich die EU verlassen). Die AES deckt alle diese Prozesse ab.

Beim Ausführen von Waren geht es für die Hafenunternehmen um drei AES-Meldungen: Die Gestellung sobald die die Ladung aus den Hinterland auf dem Terminal eintrifft, die Meldung von Transshipmentladung, die sich länger als vierzehn Tage in einem RTO (Ruimte Tijdelijke Opslag – Raum für befristete Lagerung) auf einem Terminal befindet und die Meldung von Transshipmentladung, die weniger als 14 Tage in einem RTO auf einem Terminal bleibt. Diese drei Meldungen gibt es bereits, sie werden im Rahmen von AES jedoch etwas anders umgesetzt.

Die letzte Meldung, die Wiederausfuhrmeldung, bringt für die Schifffahrtsagenturen die größten Veränderungen mit sich. In der aktuellen Situation wird diese Wiederausfuhrmeldung durch einen Verweis auf die Sendung im Exportmanifest erledigt (B/L), so wie sie in der Anmeldung für vorübergehende Lagerung beim Eintreffen angegeben wurde. Diese Art der Wiederausfuhrmeldung verfällt am Ende der Übergangszeit (vermutlich 30. September 2023). Von da an muss die Wiederausfuhrmeldung, ebenso wie die beiden anderen Meldungen, in Form einer elektronischen Nachricht gemacht werden.

Portbase passt PCS an

Portbase sorgt mit seinem Port Community System (PCS) schon seit Jahren für eine Kettenlösung, durch die nicht nur Informationen und Statusmeldungen geteilt, sondern die Parteien auch vorher informiert werden, ob die für eine Sendung notwendigen Formalitäten erledigt sind. Zugleich werden Meldungen automatisch an die Zollbehörde geschickt. Diese Arbeitsweise führt zu weniger Handlungen und mehr Deutlichkeit darüber, ob eine Sendung z.B. auf einem Terminal akzeptiert wird und/oder ob eine Sendung von der Reederei geladen werden darf.

Dementsprechend wird Portbase der Community über das PCS auch für AES eine Lösung bieten. Bislang bietet das PCS in diesem Rahmen nur eine Dienstleistung für Transshipmentladung, die länger als vierzehn Tage liegt (EXS). Neu ist dann einerseits die Gestellung. Andererseits will Portbase für Schifffahrtsagenturen einen neuen Dienst für die Meldung von Transshipmentladung entwickeln, die sowohl länger als auch kürzer als vierzehn Tage auf einem Terminal liegt. In diesem Rahmen prüft Portbase, in Absprache mit den beteiligten Parteien, auf welche Weise die mit einem Transshipment verbundenen zusätzlichen Aufgaben so effizient wie möglich im PCS eingerichtet werden können.

Mit dieser Erweiterung der Dienstleistung kann die Hafenwirtschaft demnächst dank Portbase und dem PCS die neuen AES-Verpflichtungen problemlos einhalten.

Neues Zollsystem für bessere Überwachung

Die Zollbehörde wird die künftigen AES-Meldungen in einem neuen System verarbeiten, das bessere und weitergehende Überwachung ermöglicht. Das System hat den Namen BUP (Binnenbrengen, Uitgaan, Provianderen – Einfuhr, Ausfuhr, Bereitstellung) und kommuniziert mit einem anderen neuen System der Zollbehörde – dem Duane Management System (DMS) – bezüglich der Ausfuhr- und Wiederausfuhrmeldungen. BUP ist noch in Entwicklung, während die Implementierung des DMS bereits im Gange ist.

Implementierungsmanager Zijderveld merkt, dass vor allem der Anschluss an DMS zurzeit viel Aufmerksamkeit von der Wirtschaft bekommt. AES wird jedoch unvermeidlich anschließend kommen. „Im Juni haben wir deshalb von der Zollbehörde aus eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Dachverbänden, Softwarelieferanten und natürlich auch Portbase ins Leben gerufen.“

Nach diesen Sondierungsgesprächen über die Neuerungen werden einige Webinars organisiert. Damit soll die Einführung von AES auch außerhalb der Arbeitsgruppe bekannter gemacht werden.

Der 30. November 2023 ist die Deadline aus Brüssel, zu der AES implementiert sein muss. „Wer dann nicht auf die Umstellung auf AES vorbereitet ist, kann keine Meldungen mehr machen und hat somit ein Problem. Deshalb rufen wir die Parteien auf, sich rechtzeitig Gedanken über die Auswirkungen zu machen und nicht zu spät mit den Vorbereitungen zu beginnen.“