PRESSEMITTEILUNG – Deutsche Industrie kann papierlos über Rotterdam exportieren

Deutsche Unternehmen können ab jetzt papierlos über Rotterdam exportieren. Nach dem Einreichen einer Ausfuhranmeldung bei der deutschen Zollbehörde muss man dem Transporteur keine gedruckten Dokumente mehr mitgeben. Dies haben die deutsche und die niederländische Zollbehörde vereinbart. Für die Rotterdamer Containerterminals war dieses Papier schon länger nicht mehr nötig. Das einzige was ein Exporteur noch machen muss, ist die Exportladung bei Portbase, dem Port Community System der niederländischen Häfen, anzumelden.

Die neue, vereinfachte Arbeitsweise zwischen Deutschland und den Niederlanden macht jährlich einen Papierstapel von ca. 750 Metern Höhe überflüssig; das entspricht fünfmal der Höhe des Kölner Doms. Innerhalb der Niederlande war der papierlose Transport schon länger erlaubt. Dadurch, dass der Exporteur (oder Spediteur) die Ladung vorher über Portbase anmeldet, kann der Transport zum Hafen ohne weitere Begleitpapiere stattfinden. Die Terminals können so außerdem jeden Besuch optimal vorbereiten.

Rianne Groffen, Managerin Marketing & Sales von Portbase: „Dass Exportladung jetzt auch von Deutschland aus papierlos nach Rotterdam kann, ist ein weiterer Meilenstein. Es passt in das Streben von Portbase, die Logistikketten der Unternehmen so einfach wie möglich zu machen.“

Ab Herbst 2014 verpflichtete Anmeldung
Die papierlose Anlieferung von Exportcontainern ist bei allen großen Containerterminals in Rotterdam möglich: ECT Delta Terminal, Euromax Terminal Rotterdam, ECT City Terminal, APM Terminals Rotterdam und Uniport.

Die Verbannung des Papiers beim Export von Deutschland aus, passt außerdem perfekt zur Eröffnung von zwei neuen Containerterminals auf der Maasvlakte 2 diesen Herbst: Rotterdam World Gateway (RWG) und APM Terminals Maasvlakte II (APM Terminals MVII). Beide machen die elektronische Anmeldung von Zolldokumenten, Ladung und Modalitäten über Portbase zur Voraussetzung. Erst danach können Container gebracht und geholt werden. Sowohl RWG als auch APM Terminals MVII richten gar keinen Terminalschalter mehr ein. Das macht es auch praktisch unmöglich, gedruckte Ausfuhrbegleitpapiere abzugeben.