Notification Dangerous Goods

Notification Dangerous Goods

Meldung von Gefahrstoffen an Bord 

Einfache Erfüllung der Meldepflicht gegenüber dem Hafenmeister 

Mit dem Dienst Notification Dangerous Goods informieren Sie den Hafenmeister schnell und einfach über Gefahrstoffe an Bord des Schiffes. Sie übermitteln nur die Informationen, die für Ihr Hafensegment relevant sind (flüssiges Massengut, sonstige Fracht, usw.). 

Servicebeschreibung

Als Teil des Dienstes Vessel Notification behalten Sie den Überblick über alle Schiffsmeldungen. Dies fördert auch die Wiederverwendung von Daten, die bereits im PCS (Port Community System) vorhanden sind. Erfüllen Sie die gesetzliche Meldepflicht der EMSA (Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs) auf möglichst effiziente Weise über Notification Dangerous Goods. 

Servicefunktionen

  • Nicht bezahltEs fällt keine Abonnementgebühr und/oder Transaktionsgebühr an.
  • WebumgebungNutzung des Dienstes ist über eine Webumgebung möglich.



Zusätzliche Anforderungen

Manchmal werden von unseren Partnern in der Logistikkette zusätzliche Anforderungen gestellt. Für diesen Service sind sie:

  • Vom Hafenmeister: Kaution Debitorennummer

So schließen Sie sich an

Die Nutzung des Dienstes ist über eine Webversion oder über eine Systemverbindung möglich.


Kosten

Die Nutzung des Dienstes Notification Dangerous Goods ist für Nutzer gebührenfrei. Aufgrund der strategischen Bedeutung des Dienstes für den Betrieb eines Hafens, werden die Kosten von den Hafenbehörden getragen.


So fordern Sie diesen Service an

Um einen Service anzufordern, benötigen Sie ein IAMconnected-Konto, das mit Ihrer Organisation verknüpft ist. Weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie auf der Seite So fordern Sie einen Service an. Oder download die sieben Schritte des Registrierungsprozesses als PDF.

Haben Sie schon einmal eine Diense erworben? Anschließend melden Sie sich mit Ihrem IAMconnected-Konto an.

Als Neukunde erstellen Sie zunächst ein Konto, das Sie dann mit Ihrer Organisation verknüpfen.


Im Einklang mit der neuen EMSA-Gesetzgebung

Seit dem 1. November 2018 müssen Hafenmeister die neuen Vorschriften der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zur Meldung von Gefahrstoffen einhalten. Diese neuen Vorschriften wurden in diesen Dienst aufgenommen. Abfallentsorgungsunternehmen erhalten über den Dienst Notification Waste Disposal automatisch eine Meldung über die Abfallstoffe, die sie von Bord entfernen müssen.

Vereinfachung des Verfahrens zur Meldung von Gefahrstoffen

Die Hafengesellschaft Rotterdam, die Hafengesellschaft Amsterdam und Portbase arbeiten gemeinsam mit der Wirtschaft daran, die Meldung von Gefahrstoffen zu vereinfachen. Die aktuelle Übersicht über alle diesbezüglichen Entwicklungen können Sie unten lesen.


Dienst anfordern

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